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Die Aufgaben öffentlicher Archive sind im § 3 des Brandenburgischen Archivgesetzes vom 7. April 1994 verankert, die des Kreisarchivs Barnim in der
Archivsatzung des Landkreises Barnim.
Das Kreisarchiv Barnim hat die Aufgabe, das kommunale Archivgut festzustellen, zu erfassen, zu übernehmen, zu erschließen, auf Dauer zu verwahren, zu sichern und zu erhalten, für die Benutzung bereitzustellen und auszuwerten. Es wirkt an der Auswertung des von ihm verwahrten Archivgutes sowie an der Erforschung und Vermittlung sowohl der brandenburgischen Geschichte als auch der Regional- und Ortsgeschichte mit und leistet dazu eigene Beiträge. Darüber hinaus berät das Archiv die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Verwaltung und Sicherung ihrer archivwürdigen Unterlagen.
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