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Das Wappen des Landkreises Barnim

Anliegen A-Z: Ausstellen von Unschädlichkeitszeugnissen

Beschreibung

Das Eigentum an einem Teil eines Grundstückes kann vor dem beabsichtigten Grundstücksverkauf frei von Belastungen übertragen werden, wenn durch ein behördliches Zeugnis festgestellt wird, dass diese Belastungen für die Berechtigten unschädlich sind (Unschädlichkeitszeugnis). Einen Antrag kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.

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Gebühren

75 Euro bis 500 Euro

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Benötigte Unterlagen

aktueller Grundbuchauszug

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Formulare

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Auflassung, Grundbuch, Grundstück, Grundstücksverkehr, Liegenschaftskataster, Unschädlichkeit

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Heike Dahms
E-Mail:
Telefon: (03334) 214 1929
zum Kontaktformular

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09.02.2012

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