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Das Wappen des Landkreises Barnim

Anliegen A-Z: Barnim-Stipendium

Beschreibung

Bis zum 02. September 2011 haben Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Zeit, ihre Bewerbungen für das Barnim Stipendium I und II 2011/2012 über die entsprechende Schule im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt des Landkreises Barnim einzureichen.

Das Barnim Stipendium I ist ein Leistungsstipendium für außergewöhnliche hervorragende schulische Leistungen mit Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich.

Das Barnim Stipendium II ist ebenfalls ein Leistungsstipendium. Dieses würdigt außergewöhnliche hervorragende schulische Leistungen mit Schwerpunkt im sprachlich-künstlerisch-musisch-gesellschaftlichen Bereich.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 08.07.2009 wird das Barnim Stipendium I und das Barnim Stipendium II nach folgendem Verfahren vergeben:

Die Bewerber sind Schülerinnen und Schüler mit einer Wohnung im Landkreis Barnim, sie besuchen bzw. besuchten eine Schule im Landkreis Barnim oder eine anerkannte Spezialschule außerhalb des Landkreises Barnim.

Anerkannt werden die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in den Gymnasien und den Gymnasialen Oberstufen an den Gesamtschulen und den Oberstufenzentren.

Mit dem Bewerbungsschreiben sind alle wertungsrelevanten Unterlagen, u.a. die entsprechenden Zeugniskopien, sonstige Nachweise, insbesondere die Teilnahmebe-scheinigungen mit Platzierung an besuchten Olympiaden o.ä. des vorangegangenen Schuljahres sowie der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewertungsbogen einzureichen.

Die Entscheidung zur Vergabe wird durch die Abgeordneten des Kreistages getroffen.

Zu den Kriterien der Bewertung werden einerseits Unterrichtsleistungen, in den relevanten Fächern, Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen wie Zielorientierung, Selbstständigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie besondere außerschulische Leistungen zugrunde gelegt.

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Benötigte Unterlagen

Mit dem Bewerbungsschreiben sind alle wertungsrelevanten Unterlagen des vorangegangenen Schuljahres einzureichen u. a.

  • Kopie des Schuljahresendzeugnisses, Teilnahmebescheinigungen mit  Platzierung an besuchten Olympiaden o. ä.
  • der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewertungsbogen I und / oder II

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Beschluss des Kreistages in aktueller Fassung vom 08.07.2009
  • auf das Barnim-Stipendium besteht kein Rechtsanspruch

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Barnim Stipendium, Stipendium

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Regina Rohac
E-Mail:
Telefon: (03334) 214 1253
zum Kontaktformular

Steffi Jahns
E-Mail:
Telefon: (03334) 214 1733
zum Kontaktformular

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09.02.2012

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