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Das Wappen des Landkreises Barnim

Anliegen A-Z: Beglaubigung von Vereinigungsanträgen

Beschreibung

Wir beraten Sie hinsichtlich der Voraussetzung für die Vereinigung von Grundstücken im Grundbuch (ggf. in Verbindung mit Verschmelzung) und beglaubigen die an das Grundbuchamt gestellten Vereinigungsanträge. Die Beglaubigung setzt persönliches Erscheinen aller beteiligten Grundstückseigentümer voraus! Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne telefonisch!

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Gebühren

keine

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Benötigte Unterlagen

  • persönliches Erscheinen aller beteiligten Grundstückseigentümer mit Personalausweis

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Eigentum, Flurstück, Grundstück, Liegenschaften, Vereinigung, Verschmelzung

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Heidrun Seefeld
E-Mail:
Telefon: (03334) 214 1922
zum Kontaktformular

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09.02.2012

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