Führerscheintausch

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Papierführerscheine der Geburtsjahre 1965 bis 1970 werden ungültig

6. Oktober 2023

Am 19. Januar 2024 werden Papierführerscheine ungültig, deren Inhaber in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden. Für den Umtausch des Führerscheines werden ein gültiges Personaldokument, ein biometrisches Lichtbild und der derzeitige Führerschein benötigt. Es handelt sich um einen reinen Dokumentenaustausch.

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim haben die Möglichkeit, den Umtausch ihres Führerscheines bei der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Bernau bei Berlin oder in Eberswalde bzw. vor Ort in ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung zu beantragen.

Erfahrungsgemäß ist in den Monaten Dezember und Januar mit einem erhöhten Bürgeraufkommen und ggf. längeren Wartezeiten in den Behörden zu rechnen. Die Kreisverwaltung Barnim empfiehlt allen betroffenen Fahrerlaubnisinhabern, sich rechtzeitig an die entsprechenden Stellen zu wenden.

Unter www.barnim.de/umtausch sind alle wichtigen Fakten und Informationen zum Pflichtumtausch der Führerscheine übersichtlich zusammengefasst.

Robert Bachmann
Pressesprecher