Satzungen zur Abfallentsorgung

Den rechtlichen Rahmen für die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Abfallgebühren bilden die

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim (Abfallgebührensatzung - AGS) - Januar 2024

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim (Abfallgebührensatzung - AGS) - Januar 2023

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim (Abfallentsorgungssatzung - AES) - Januar 2023

Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim (Abfallentsorgungssatzung - AES) - Stand Dezember 2021

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim (Abfallgebührensatzung - AGS) - Stand Dezember 2021

Übersicht Abfallgebühren ab 1. Januar 2024

Für die Inanspruchnahme der Leistungen, Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung und für die umweltgerechte Ablagerung der Abfälle werden die Abfallgebühren nach dem Prinzip des Kostendeckungsgebotes erhoben und entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes auf alle Benutzer umgelegt.

Alle zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke, auf denen Abfälle anfallen können, unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang. Dieses gilt auch für alle Gewerbe- und Erholungsgrundstücke (ganzjährig und saisonal). An-, Ab- und Änderungsmeldungen zur Abfallentsorgung sind bei der

Kundenbetreuung der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH vorzunehmen.