Reich an landschaftsbezogener Planung

Die über Jahrhunderte durch den Menschen geprägte Kulturlandschaft ist wesentlicher Bestandteil unserer täglichen Sinneseindrücke, unseres Umfeldes und unserer Heimat. Den Naturhaushalt als Lebensgrundlage des Menschen zu sichern, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft zu erhalten und die unterschiedlichen Landschaftsteile schonend zu nutzen, ist Ziel der Landschaftsplanung.
Sie ist als vorausschauende Fachplanung ein zentrales Instrument des Naturschutzes. Die Landschaftsplanung ist auf verschiedenen Ebenen verankert – der kommunalen, der regionalen und der Landesebene. Ähnlich ist das System der räumlichen Planung aufgebaut. So werden Siedlungs- und Infrastrukturflächen, Landwirtschafts- und Forstflächen, aber auch Flächen zur Nutzung von Windenergie und Photovoltaik in kommunalen Flächennutzungsplänen, in Regionalplänen und in Landesentwicklungsprogrammen verankert. Die Inhalte der
Landschaftsplanung werden nur dann verbindlich, wenn sie in diese Raumordnungspläne integriert werden.


Ansonsten hat die Landschaftsplanung empfehlenden Charakter, wobei sich vor allem die Behörden daran ausrichten sollen. Darüber hinaus liefert die Landschaftsplanung Zielvorgaben, die z. B. bei grünordnerischen Planungen zu konkreten Bauvorhaben zu beachten sind.