Reich an Schutzgebieten

Das Naturschutzgesetz sieht vor, dass Teile der Landschaft
unter staatlichen Schutz gestellt werden, um dort
die dauerhafte Sicherung der Vorkommen wild lebender
Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume zu gewährleisten
oder eine wertvolle Landschaft zu bewahren. Weiterhin
sollen Schutzgebiete ökologische Wechselbeziehungen
erhalten, wiederherstellen und entwickeln. Durch die
Vernetzung von Schutzgebieten verschiedener Kategorien
entsteht ein Biotopverbundsystem. Es finden sich dabei
auch immer Gebiete, die mehrere Kategorien vereinigen
bzw. in denen sich die Schutzgebiete überlagern.

Folgende Schutzgebiete sind im Landkreis Barnim zu finden:

  • Naturschutzgebiete,
  • Nationalparke,
  • Biosphärenreservate,
  • Landschaftsschutzgebiete,
  • Naturparks,
  • FFH-Gebiete,
  • Vogelschutzgebiete,
  • geschützte Landschaftsbestandteile