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Beauftragter für die Integration behinderter Menschen

Tel: 03334 214 - 1335
Fax: 03334 214 - 2335
letzte Änderung am 02.09.2022

Hilfen zur Erziehung

Der Bereich Hilfen zur Erziehung ist  Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte, aber auch für junge Menschen selbst, die in Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Unterstützung benötigen. Im gemeinsamen Beratungsprozess werden...

letzte Änderung am 22.02.2022

Wild

Durch Aufrufen des Merkblattes erhalten Sie rechtliche und fachliche Informationen zu Vermarktungswegen von Wild. Merkblatt: „Vermarktung erlegtes Wild durch Schuss"

letzte Änderung am 01.08.2023

Kindertagesbetreuung

Voraussetzung für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle ist ein gültiger Rechtsanspruch. weitere Informationen und Antrag Ein Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht ist nur zu stellen, wenn das Kind außerhalb des Landes Brandenburg betreut werden soll. weitere...

letzte Änderung am 15.11.2023

„Pflege-Vor-Ort-Tour“

Ministerin Nonnemacher besucht kommunale Pflegeprojekte...

letzte Änderung am 18.07.2022

Neuer Impuls für den ländlichen Raum

Minister Vogel übergibt Anerkennungsurkunden an LEADER-Regionen für die EU-Förderperiode ab 2023...

letzte Änderung am 15.12.2022

Start ab Oktober

Neue Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in Biesenthal im Sydower Feld...

letzte Änderung am 14.09.2022

Endlich lesen und schreiben lernen

Grundbildungszentrum öffnet seine Türen am Weltalphabetisierungstag für ein lebenslanges Lernen...

letzte Änderung am 03.09.2021

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.  Unterhaltsvorschuss kann von alleinerziehenden Elternteilen (ledig, verwitwet, geschieden...

letzte Änderung am 05.03.2024

Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften

Das Jugendamt wird Amtsvormund nach § 1793 BGB, wenn ein Minderjähriger (Kind/Jugendlicher) nicht unter elterlicher Sorge steht. Eine Amtsvormundschaft tritt per Gesetz oder gerichtlicher Entscheidung ein. Werden nur Teile der elterlichen Sorge entzogen, sprechen wir von einer Amtspflegschaft. Eine...

letzte Änderung am 05.03.2024
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