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Projektbeispiele Schülerhaushalt/Schulstiftung
Klima wandelt Landschaft
Bildungsmedien Online: neue Medien
Anzeigepflicht von Tierseuchen / Meldepflicht von Tierkrankheiten
Jeder Tierhalter, Tierarzt, Besamungsbeauftragte sowie die Untersuchungseinrichtung sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von Tierseuchen/ Tierkrankheiten das SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt davon in Kenntnis zu setzen.
Wölfe in Brandenburg und im Barnim – was kommt da auf uns zu?
Verbringen von Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken (Urlaub, Reisen)
Die Veterinärbedingungen für das Verbringen von Heimtieren (z. B. Katze, Hund) richten sich nach der VO (EG) Nr. 576/2013. Dort sind die Bedingungen für das Verbringen dieser Tierarten in EU-Länder und aus Drittländern in den Bereich der EU festgelegt. Die Bedingungen können beim Veterinär- und...
Fortbildungsakademie
Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteile
Tote Tiere (außer Wildtiere) unterliegen einem strengen Tierkörperbeseitigungsrecht. Im Land Brandenburg ist als einzige zugelassene Entsorgungsfirma die: SecAnim GmbHNL BresinchenNeuzeller Str. 2903172 Guben Tel.: 03561 6846-0Fax: 03561 3947Internet: http://www.saria.de/ Alle Tierhalter haben die...