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Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Durch die internetbasierte Fahrzeugzulassung "i-Kfz" können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung, Fahrzeuge einfach und schnell an-, ab- und ummelden. In Brandenburg wurd...

letzte Änderung am 13.02.2024

Meteorologen prophezeien erneut Hitzetage

Hitzetage - "Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen!"...

letzte Änderung am 19.07.2022

Barnimer Feuerwehrleute helfen in Rheinland-Pfalz

Weitere Einsatzkräfte haben sich auf den Weg in die vom Hochwasser betroffenen Gebiete gemacht...

letzte Änderung am 06.08.2021

Fragen und Antworten

Zensus 2022: Ab dem 15. Mai 2022 werden rund 400.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger im Rahmen der Haushaltsstichprobe sowie alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum befragt Was ist der Z...

letzte Änderung am 18.05.2022

Weitere Erfolge bei der Bekämpfung der ASP in Brandenburg

Sperrzone II mehr als halbiert - Kerngebiete 10 und 11 aufgehoben...

letzte Änderung am 29.02.2024

Wunschkennzeichen - Online

Hinweise zur Kennzeichenreservierung für den Landkreis Barnim Folgende Hinweise müssen Sie bei der Internetreservierung Ihres Kfz-Kennzeichens beachten: Die Kennzeichenkombinationen NS, SA, SS, KZ und...

letzte Änderung am 21.07.2020

Hinweise zur Rechnungsstellung Über die Rechnungsplattform OZG-RE

Zur Übermittlung Ihrer Rechnung an den Landkreis Barnim können Sie sich der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) bedienen. Die Plattform wird durch die Bundesdruckerei bereitgestellt. Die...

letzte Änderung am 01.04.2020

Öffentlicher Personennahverkehr

Der Landkreis Barnim ist gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) Aufgabenträger für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV). Die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung ist eine freiwillige...

letzte Änderung am 03.06.2019

Veröffentlichung von Rechtsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich

Am 1. September 2012 sind die Regelungen des neuen § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden sind nun verpflichtet, bestimmte Rechtsverstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zwingend zu veröffentlichen. Die neue...

letzte Änderung am 09.11.2017

Veröffentlichung von Rechtsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich gemäß § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Am 1. September 2012 sind die Regelungen des neuen § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden sind nun verpflichtet, bestimmte Rechtsverstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zwingend zu veröffentlichen. Die neue...

letzte Änderung am 19.09.2023
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