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Qualitätsmanagementsystem im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des...
Anzeigepflicht von Tierseuchen / Meldepflicht von Tierkrankheiten
Jeder Tierhalter, Tierarzt, Besamungsbeauftragte sowie die Untersuchungseinrichtung sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von Tierseuchen/ Tierkrankheiten das SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt davon in Kenntnis zu setzen.
Überwachung der Verfütterung von Fischmehl
Die Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer ist im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigepflichtig.
Zulassung von Tiertransportunternehmen
Tiertransportunternehmen benötigen für ihre Tätigkeit eine Zulassung durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Genehmigung von Wanderschafherden
Wer Wanderschafherden über das Gebiet mehrerer Kreise treiben möchte, bedarf einer Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Anzeige oder Änderungen von Tierhaltungen
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit (SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Angabe: des Namens des...
Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Zulassung von Heimtierfutterbetrieben & Zulassungen zur Verfütterung von tierischen Nebenprodukten
Heimtierfutterbetriebe bedürfen gemäß Art. 18 VO (EG) 1069/2009 einer Zulassung. Tierhalter, die tierische Nebenprodukte im Sinne der Kategorie 2 oder 3 nach VO (EG) 1069/2009 verfüttern und / oder transportieren wollen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch das Veterinär- und...
Allgemeine Informationen zum tierärztlichen Notfalldienst für Tierhalter
Unter folgenden Links finden Sie von der Landestierärztekammer Brandenburg Tierärztlicher Kleintiernotdienst ab 2024 - Presseinformation Allgemeine Informationen von der Landestierärztekammer Brandenburg vom 19. Dezember 2019
Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteile
Tote Tiere (außer Wildtiere) unterliegen einem strengen Tierkörperbeseitigungsrecht. Im Land Brandenburg ist als einzige zugelassene Entsorgungsfirma die: SecAnim GmbHNL BresinchenNeuzeller Str. 2903172 Guben Tel.: 03561 6846-0Fax: 03561 3947Internet: http://www.saria.de/ Alle Tierhalter haben die...