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Qualitätsmanagementsystem im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des...

letzte Änderung am 09.11.2017

Anzeigepflicht von Tierseuchen / Meldepflicht von Tierkrankheiten

Jeder Tierhalter, Tierarzt, Besamungsbeauftragte sowie die Untersuchungseinrichtung sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von Tierseuchen/ Tierkrankheiten das SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt davon in Kenntnis zu setzen.

letzte Änderung am 09.11.2017

Überwachung der Verfütterung von Fischmehl

Die Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer ist im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigepflichtig.

letzte Änderung am 09.11.2017

Zulassung von Tiertransportunternehmen

Tiertransportunternehmen benötigen für ihre Tätigkeit eine Zulassung durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

letzte Änderung am 26.10.2017

Genehmigung von Wanderschafherden

Wer Wanderschafherden über das Gebiet mehrerer Kreise treiben möchte, bedarf einer Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

letzte Änderung am 09.11.2017

Anzeige oder Änderungen von Tierhaltungen

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit (SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Angabe: des Namens des...

letzte Änderung am 04.03.2019

Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren

Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

letzte Änderung am 26.10.2017

Zulassung von Heimtierfutterbetrieben & Zulassungen zur Verfütterung von tierischen Nebenprodukten

Heimtierfutterbetriebe bedürfen gemäß Art. 18 VO (EG) 1069/2009 einer Zulassung. Tierhalter, die tierische Nebenprodukte im Sinne der Kategorie 2 oder 3 nach VO (EG) 1069/2009 verfüttern und / oder transportieren wollen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch das Veterinär- und...

letzte Änderung am 26.10.2017

Allgemeine Informationen zum tierärztlichen Notfalldienst für Tierhalter

Unter folgenden Links finden Sie von der Landestierärztekammer Brandenburg Tierärztlicher Kleintiernotdienst ab 2024 - Presseinformation Allgemeine Informationen von der Landestierärztekammer Brandenburg vom 19. Dezember 2019

letzte Änderung am 04.12.2023

Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteile

Tote Tiere (außer Wildtiere) unterliegen einem strengen Tierkörperbeseitigungsrecht. Im Land Brandenburg ist als einzige zugelassene Entsorgungsfirma die: SecAnim GmbHNL BresinchenNeuzeller Str. 2903172 Guben Tel.: 03561 6846-0Fax: 03561 3947Internet: http://www.saria.de/ Alle Tierhalter haben die...

letzte Änderung am 06.02.2019
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