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Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde

Tel: 03334 214 1387
Fax: 03334 214 2360
letzte Änderung am 17.08.2022

Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 22 Abs. 2 BbgDSchG

Die untere Denkmalschutzbehörde ist für die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7i, 10f,10g und 11b Einkommensteuergesetz (EStG) zuständig. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Finanzamt. Aufwendungen für Herstellungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn die...

letzte Änderung am 15.03.2023

Städtebau- und Wohnraumförderung

Allgemeine Beratung zu bestehenden Förderprogrammen (Bund und Land Brandenburg) bezüglich der Städte- und Wohnraumförderung 1.  Städtebauförderung Die Städtebauförderung ist ein differenziertes Förderprogramm des Bundes und der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von...

letzte Änderung am 04.11.2019

Dezernat für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Bauwesen

Tel: 03334 214 - 1845
Fax: 03334 214 - 2845
letzte Änderung am 02.10.2018

Denkmalförderung

Der Landkreis Barnim unterstützt im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte bei der Erhaltung und Sanierung  ihrer Denkmale. Gefördert werden Maßnahmen an in die Denkmalliste des Landkreises eingetragenen Denkmalen im Sinne des § 2...

letzte Änderung am 08.02.2021

Bogensee erhalten

Nördlich von Berlin gelegen und zur Gemeinde Wandlitz gehörend, birgt das Areal am Bogensee mit der ehemaligen FDJ-Hochschule `Wilhelm Pieck´ und der Villa von Reichpropaganda-Minister Joseph Goebbels...

letzte Änderung am 02.05.2024

Umweltamt in neuen Räumlichkeiten

Neues Dienstgebäude in der Carl-von-Ossietzky-Straße bezogen...

letzte Änderung am 08.08.2022

Erlaubnis zur Veränderung eines Bodendenkmals

Veränderungen an Bodendenkmalen sind erlaubnispflichtig. Der Erlaubnis bedarf, wer die bisherige Bodennutzung von Grundstücken, von denen bekannt ist, dass sie Bodendenkmale bergen verändern will. Veränderungen sind insbesondere das Verlegen von Leitungen, Schachtarbeiten für Gruben und...

letzte Änderung am 10.11.2023

Erlaubnis zur Veränderung eines Baudenkmals

Veränderungen an Denkmalen sind erlaubnispflichtig. Der Erlaubnis bedarf, wer ein Denkmal entgegen dem Erhaltungsgebot des § 7 zerstören, beseitigen oder an einen anderen Ort verbringen, ein Denkmal instandsetzen, in seiner Substanz, seinem Erscheinungsbild oder in sonstiger Weise verändern,...

letzte Änderung am 10.11.2023

Einsichtnahme in die Denkmalliste

Denkmale sind nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) einzutragen. Der Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz ist nicht von der Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste abhängig. Die Aufnahme in die Denkmalliste erfolgt von Amts wegen; sie ist kein Verwaltungsakt. Soweit ein...

letzte Änderung am 08.02.2021
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