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Akteneinsicht (Bauordnungsamt)
Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde kann in Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder auch in abgeschlossene Verfahrensakten Einsicht genommen werden. Der Antrag auf Akteneinsicht ist schriftlich (inkl. Unterschrift) einzureichen. Anträge auf Akteneinsicht senden Sie per Post oder...
Aufstellen von Containern, Baugerüsten
Das Einbringen von Hindernissen in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen sowie Gehwege), die vom eigentlichen Nutzungszweck abweichen, bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde.
Erlaubnis zur Veränderung eines Baudenkmals
Veränderungen an Denkmalen sind erlaubnispflichtig. Der Erlaubnis bedarf, wer ein Denkmal entgegen dem Erhaltungsgebot des § 7 zerstören, beseitigen oder an einen anderen Ort verbringen, ein Denkmal instandsetzen, in seiner Substanz, seinem Erscheinungsbild oder in sonstiger Weise verändern,...
Löschung von Baulasten/Dienstbarkeiten
Gemäß § 84 Abs. 3 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) können Baulasten gelöscht werden sobald ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen die oder der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung...
Bauplanungsrechtliche Beurteilung von Grundstücken und Vorhaben
Bauplanungsrechtliche Auskünfte beinhalten Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung/Bebauung einzelner Grundstücke bzw. die Zulässigkeit von Vorhaben (Neubau, Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung einer baulichen Anlage o.ä.) ungeachtet notwendiger...
Antrag auf Abweichung (Bauordnungsrecht)
Grundsätzlich müssen bauliche Anlagen und Grundstücke den Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) entsprechen. Gem. § 67 BbgBO können Abweichungen von den Anforderungen zugelassen werden, wenn dem Schutzziel der Anforderung entsprochen wird und die Abweichung mit den...