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Anlagen in, an, unter und über Gewässern
Gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz ist die Errichtung und wesentliche Änderung von Anlagen in und an Gewässern genehmigungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise Bootsstege Durchlässe Gewässerkreuzungen. Auch Anlagen in der Nähe von Gewässern (z.B. Spundwände, Carports, Wege) zählen zu...
Barnimer Pflegestützpunkte
Keine Sprechstunde in der Außenstelle Bernau am 29. Dezember...
Straßensperrungen
Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Durchführung von Baumaßnahmen an Straßen, Haltverbote für Umzüge etc. Zur Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Seitenstreifen u.ä.), dazu zählen auch Umzüge, müssen Unternehmer, die die Arbeiten durchführen, einen Antrag...
Archivberatung
Das Kreisarchiv Barnim berät die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Verwaltung und Sicherung ihrer archivwürdigen Unterlagen.
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