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„Unser Dorf hat Zukunft“ 2021
Genehmigungen zum Beseitigen/Beschneiden von Bäumen
Die Veränderung von Bäumen ist verboten und erfordert deshalb in den meisten Fällen eine Genehmigung. Das gilt für: FällungenBeschneiden/KappungenSchachtarbeiten/Versiegelungen im Wurzelbereich bei Bäumen ab einem Stammumfang ab 60 Zentimetern. Ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege- und...
Elektronische Widerspruchseinlegung
Radverkehr
Der Landkreis Barnim hat die Potenziale des Tourismus im Allgemeinen und des Radverkehrs im Speziellen als Wirtschaftsfaktor für die Region erkannt. Er hat es sich zum Ziel gesetzt, die touristische Entwicklung im Landkreis voranzubringen und im Zuge dessen auch die Radverkehrsverhältnisse weiter...
Großes Fest für kleine Sportler
Hinweise zur Rechnungsstellung per E-Mail im PDF-Format
Wirtschaftsförderung in Bernau
Bauanzeige
Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 mit den dazugehörigen notwendigen Stellplätzen, Abstellplätzen für Fahrräder, Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen im Geltungsbereich eines rechtgültigen Bebauungsplanes nach § 30 BauGB, können auf Wunsch der Bauherrschaft abweichend von den §§ 63 und 64...
Klima wandelt Landschaft
Zulassung von Eingriffen in Natur und Landschaft
Eingriffe sind, soweit sie unvermeidbar sind, auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen zu kompensieren. Vor jedem Bauvorhaben soll deshalb überlegt werden, wie der Eingriff in Natur und Landschaft möglichst gering gehalten und auf das unbedingt notwendige Maß...