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Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rettungsdienst Der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes organisiert die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen, den qualifizierten Krankentransport sowie die Bewältigung von Massen-anfällen von Verletzten im Zusammenwirken mit dem Katastrophenschutz. Grundlage der...
Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteile
Tote Tiere (außer Wildtiere) unterliegen einem strengen Tierkörperbeseitigungsrecht. Im Land Brandenburg ist als einzige zugelassene Entsorgungsfirma die: SecAnim GmbHNL BresinchenNeuzeller Str. 2903172 Guben Tel.: 03561 6846-0Fax: 03561 3947Internet: http://www.saria.de/ Alle Tierhalter haben die...
Zulassung von Tiertransportunternehmen
Tiertransportunternehmen benötigen für ihre Tätigkeit eine Zulassung durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Informationen zur Aviären Influenza (Geflügelpest)
27. September 2023 Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest - Subtyp H5 - in Hausgeflügelbestände Mit Auflagen für Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art 19. Oktober 2023 Hausgeflügel vor der Geflügelpest...
Überwachung der Verfütterung von Fischmehl
Die Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer ist im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigepflichtig.
Zivil- und Katastrophenschutz
Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis für die Planung und Organisation vorberei-tender Maßnahmen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen sowie für die Abwehr und Beseitigung von deren Folgen zuständig. Im abwehrenden Katastrophenschutz zieht der Landkreis...
Verbraucherinformationsgesetz
Annahme und Bearbeitung von schriftlichen Anfragen im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes
Genehmigung von Wanderschafherden
Wer Wanderschafherden über das Gebiet mehrerer Kreise treiben möchte, bedarf einer Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Zulassung von Heimtierfutterbetrieben & Zulassungen zur Verfütterung von tierischen Nebenprodukten
Heimtierfutterbetriebe bedürfen gemäß Art. 18 VO (EG) 1069/2009 einer Zulassung. Tierhalter, die tierische Nebenprodukte im Sinne der Kategorie 2 oder 3 nach VO (EG) 1069/2009 verfüttern und / oder transportieren wollen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch das Veterinär- und...
Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.