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Beratung zu Brandmeldeanlagen und brandschutztechnischen Gebäudeausrüstungen
Die Brandschutzdienststelle berät im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes über die Einrichtung von Brandmeldeanlagen und brandschutztechnischen Gebäudeausrüstungen. Hierzu gehören auch Abnahmen und Prüfungen. Brandmeldeanlagen können auf die Integrierte Regionalleitstelle NordOst aufgeschaltet...
Brandschutzberatung für Bauherren
Die Brandschutzdienststelle berät und informiert während der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben und bei Prüfung von Bauanträgen über den erforderlichen Brandschutz. Termine können vereinbart werden.
Brandverhütungsschauen
Brandverhütungsschauen in besonderen baulichen Anlagen und Gebäuden sind Aufgabe der Brandschutzdienstelle. Sie dienen der allgemeinen Sicherheit und sollen sicherstellen, dass im Brandfall schnelle Rettungsmaßnahmen möglich sind, bzw. die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert wird....
Weiterbildung von Erwachsene
Die Weiterbildung von Erwachsenen ist durch das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände zu fördern. Das Recht auf Errichtung von Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft ist gewährleistet.“ Grundversorgung "Weiterbildung soll durch bedarfsgerechte Angebote zur Chancengleichheit...
Beratung und Information zur tierschutzgerechten Tierhaltung
Wir beraten Bürger oder Betriebe im Landkreis Barnim: die Tiere halten oder halten wollen,die Anfragen zur Tierhaltung und zu rechtlichen Vorgaben im Allgemeinen haben.
Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz
Nach § 11 Tierschutzgesetz benötigen bestimmte Tätigkeiten der Erlaubnis durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Erlaubnispflichtig sind folgende Betriebsarten: Versuchtierzuchten und -haltungen Tierheime oder ähnliche Einrichtungen Zoologische Gärten oder andere...
Hilfen zur Erziehung
Der Bereich Hilfen zur Erziehung ist Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte, aber auch für junge Menschen selbst, die in Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Unterstützung benötigen. Im gemeinsamen Beratungsprozess werden...
Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.