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Erlaubnis zur Veränderung eines Bodendenkmals
Veränderungen an Bodendenkmalen sind erlaubnispflichtig. Der Erlaubnis bedarf, wer die bisherige Bodennutzung von Grundstücken, von denen bekannt ist, dass sie Bodendenkmale bergen verändern will. Veränderungen sind insbesondere das Verlegen von Leitungen, Schachtarbeiten für Gruben und...
Zukunftsfest und mit klarer Haltung
Badespaß im Landkreis - Unsere Seen
Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte
Laut Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BbgDSG) ist die Übermittlung personenbezogener Daten besonders geschützt. Der Bezug personenbezogener Daten berechtigt ausschließlich zur Verwendung zum angegebenen Zweck. Angaben zum Eigentümer eines Grundstückes werden daher nur weitergegeben an...
Förderung von Touristinformationsstellen
Der Landkreis Barnim fördert die Professionalisierung der Arbeit von Touristinformationsstellen. Mit Unterstützung kreislicher Mittel sollen Betreiber von Touristinformationsstellen einerseits die vorgegebenen Qualitätsstandards der i-Marke des Deutschen Tourismusverbandes sichern bzw. erreichen,...
Die Ressourcen des Landkreis Barnim
vorbeugender Brandschutz
Der Landkreis Barnim ist die für das gesamte Territorium, mit Ausnahme der Stadt Eberswalde, zuständige Brandschutzdienststelle nach §§ 32 ff BbgBKG. Durch die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle werden in regelmäßigen Zeitabständen Brandverhütungsschauen in brandschaupflichtigen Objekten...