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Verwertung/ Verschrottung eines Fahrzeuges
Ist ein Fahrzeug einer anerkannten Stelle zur Verwertung/Verschrottung überlassen worden, hat der Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen.
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