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Genehmigung von Sperrungen der freien Landschaft

In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen Rad fahren und Fahrräder mit...

letzte Änderung am 15.03.2022 letzte Änderung am 12.01.2021 letzte Änderung am 12.04.2019 letzte Änderung am 08.07.2015

Beratung von Selbsthilfegruppen, Freien Trägern u.a. im Bereich der psychiatrischen Versorgung

Für eine bedarfsgerechte Versorgung arbeiten wir mit den Einrichtungen zusammen und unterstützen die Koordination zwischen Freien Trägern und Ämtern auf Landkreis- und Landesebene. Zur Entwicklung neuer Angebote bieten wir den Trägern eine fachliche Beratung an.Wir unterstützen Selbsthilfegruppen...

letzte Änderung am 18.03.2015 letzte Änderung am 19.03.2013 letzte Änderung am 22.11.2010 letzte Änderung am 17.08.2023

Ausnahme von der Helm- und Gurtpflicht

Die Straßenverkehrsbehörde kann Berechtigten auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung vom Anlegen eines Sicherheitsgurts bzw. von der Tragepflicht eines Schutzhelms erteilen. Voraussetzung dafür ist die medizinische Erfordernis, die durch einen Arzt bestätigt werden muss.

letzte Änderung am 17.08.2023

Zulassung von Handlungen in Naturschutzgebieten

In Schutzgebieten bestehen meist besondere naturschutzrechtliche Verbote. Dazu zählen u. a.: das Befahren oder Betreten von Flächen außerhalb von Wegendas Befahren von Wald- und FeldwegenHunde ohne Leine laufen zu lassendie Errichtung baulicher Anlagendas Abschneiden oder Beschädigen von...

letzte Änderung am 15.03.2022
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