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Genehmigung von Sperrungen der freien Landschaft
In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen Rad fahren und Fahrräder mit...
Beratung von Selbsthilfegruppen, Freien Trägern u.a. im Bereich der psychiatrischen Versorgung
Für eine bedarfsgerechte Versorgung arbeiten wir mit den Einrichtungen zusammen und unterstützen die Koordination zwischen Freien Trägern und Ämtern auf Landkreis- und Landesebene. Zur Entwicklung neuer Angebote bieten wir den Trägern eine fachliche Beratung an.Wir unterstützen Selbsthilfegruppen...
Ausnahme von der Helm- und Gurtpflicht
Die Straßenverkehrsbehörde kann Berechtigten auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung vom Anlegen eines Sicherheitsgurts bzw. von der Tragepflicht eines Schutzhelms erteilen. Voraussetzung dafür ist die medizinische Erfordernis, die durch einen Arzt bestätigt werden muss.
Zulassung von Handlungen in Naturschutzgebieten
In Schutzgebieten bestehen meist besondere naturschutzrechtliche Verbote. Dazu zählen u. a.: das Befahren oder Betreten von Flächen außerhalb von Wegendas Befahren von Wald- und FeldwegenHunde ohne Leine laufen zu lassendie Errichtung baulicher Anlagendas Abschneiden oder Beschädigen von...