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Ansprechpersonen beim Landkreis Barnim
Paul Wunderlich Haus
Bogensee erhalten
Betriebe & Gesellschaften
Paul Wunderlich Haus
Wild
Durch Aufrufen des Merkblattes erhalten Sie rechtliche und fachliche Informationen zu Vermarktungswegen von Wild. Merkblatt: „Vermarktung erlegtes Wild durch Schuss"
18. Provinziale - Filmfest Eberswalde
„klimafit“
Prostituiertenschutzgesetz
Das Ordnungsamt, die Gewerbefachaufsicht, ist Ansprechpartner und zuständig für Informations- und Beratungsgespräche, sowie für die Anmeldung von Prostituierten (m/w/d). Sie erhalten hier gemäß § 5 ProstSchG die Anmeldebescheinigung sowie auf Wunsch zusätzlich eine Aliasbescheinigung. Ihre...
20. Provinziale - Filmfest Eberswalde
Zensus 2022
Frage 4
Erfolgreiches Bioabfall-Recycling
Sternsinger segnen Paul-Wunderlich-Haus
Zertifizierte Qualität in der Kreisvolkshochschule
Regionaler Weiterbildungsbeirat
Sprachkursträger im Landkreis Barnim
Zensus 2022: Neue Datenbasis für Deutschland
Ansprechpartner Hilfsorganisationen
Aufruf zur Haus- und Straßensammlung 2023
Einbürgerungsverfahren
Standort Standort Haus E 2.OG Die Staatsangehörigkeitsbehörde im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Einbürgerungsverfahren. Der Antrag auf Einbürgerung wird Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt Im Beratungsgespräch werden die für Ihren Antrag...
Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses
Arbeitsmarktintegration
Mobile Pflegeberatung startet im April
Galerien im Landkreis Barnim
Baukultur in Wort und Bild
Mehrere Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln
Schulungsmaterial Jagd
Naturbegeisterten herzlich eingeladen
Illustrationswettbewerb "Bernhard" geht in die nächste Runde
EU-Fördermittel für grenzüberschreitende Projekte
Bundesweite Protestaktionen ab 8. Januar
Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine
Betreuungsbehörde
Leistungsangebote Beratungstätigkeit für Betroffene, Angehörige, Institutionen und BehördenBeratung zur Notwendigkeit einer rechtlichen BetreuungBeratung zur Vorsorgevollmacht - Musterformular zur VorsorgevollmachtUnterstützung gerichtlich bestellter Betreuer und VorsorgebevollmächtigterBeratung...
Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften
Das Jugendamt wird Amtsvormund nach § 1793 BGB, wenn ein Minderjähriger (Kind/Jugendlicher) nicht unter elterlicher Sorge steht. Eine Amtsvormundschaft tritt per Gesetz oder gerichtlicher Entscheidung ein. Werden nur Teile der elterlichen Sorge entzogen, sprechen wir von einer Amtspflegschaft. Eine...