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Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Tel: 03334 214 1466
Fax: 03334 214 2466
letzte Änderung am 18.04.2024

Schließtage im Mai

Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Barnim vom 9. bis 11. Mai geschlossen...

letzte Änderung am 30.04.2024 letzte Änderung am 02.05.2023

Öffnungszeiten der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde zum Jahreswechsel 2023/2024

Am 23. und 30. Dezember 2023 bleibt die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Barnim geschlossen....

letzte Änderung am 07.12.2023

Straßenverkehrsbehörde öffnet Besucherbereich

Termine in der Kfz-Zulassungsstelle und in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Barnim nicht mehr verpflichtend...

letzte Änderung am 19.04.2022

Aufbauseminar / Besonderes Aufbauseminar

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Wurde die Straftat oder Ordnungswidrigkeit...

letzte Änderung am 18.11.2015

Führerscheinpflichtumtausch

Erste Frist läuft ab – Was passiert mit den abgelaufenen Führerscheinen?...

letzte Änderung am 05.01.2022

Umtausch eines Führerscheines

Vom sogenannten "Pflichtumtausch" sind alle Fahrerlaubnisinhaber betroffen, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein oder einen Führerschein im Checkkartenformat handelt. Auf...

letzte Änderung am 15.06.2022

Fahrerlaubnis beantragen

Bei allen Anträgen muss die antragstellende Person persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen. Es wird zur Legitimation ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Ist diesem Ausweisdokument nicht der aktuelle Hauptwohnsitz zu entnehmen, wird zusätzlich eine von Ihrer Einwohnermeldebehörde...

letzte Änderung am 08.06.2023

Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug

Ihnen wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen. Anders als beim zeitlich befristeten Fahrverbot wird der Führerschein nicht automatisch zurückgegeben, Sie müssen daher einen Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Ist eine Sperrfrist verhängt...

letzte Änderung am 20.09.2023
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