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Ausnahme von der Helm- und Gurtpflicht
Die Straßenverkehrsbehörde kann Berechtigten auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung vom Anlegen eines Sicherheitsgurts bzw. von der Tragepflicht eines Schutzhelms erteilen. Voraussetzung dafür ist die medizinische Erfordernis, die durch einen Arzt bestätigt werden muss.
EU-Fördermittel für grenzüberschreitende Projekte
Startschuss für die Beantragung von Fördermitteln...
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Neuer Social-Media-Kanal präsentiert Highlights und Events der Region...
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