Abfallgebühren

Für die Inanspruchnahme der Leistungen, Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung und für die umweltgerechte Ablagerung der Abfälle werden die Abfallgebühren erhoben.

Die Abfallgebührenbescheide gehen den Kunden jeweils im 1. Quartal des Veranlagungsjahres zu und sind zum 30.04. und 30.09. fällig.

Die den Gebührenbescheiden beiliegenden Abfallgebührenmarken sind auf den Behältern anzubringen. Behälter ohne gültige Abfallgebührenmarke werden nicht geleert!

2. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Barnim - Stand: Januar 2024

1. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Barnim - Stand: Januar 2023

Abfallgebührensatzung für den Landkreis Barnim - Stand: Dezember 2021

Für Anfragen zu den Gebührenbescheiden wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer bei der BDG Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH

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