Abmeldung eines Fahrzeuges

Soll ein zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt/abgemeldet werden, hat der Halter dies bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen.

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, können Sie dieses HIER online abmelden.

Hinweis zur Außerbetriebsetzung vor Verkauf des Fahzeuges

Es empfiehlt sich das Fahrzeug vor Übergabe an den Käufer abzumelden, da nur mit der Außerbetriebsetzung zeitgleich die Steuer- sowie Versicherungspflicht endet. Das Einreichen eines Kaufvertrages ersetzt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • (beide) Kennzeichentafel(n)

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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