Anzeige einer illegalen Abfallablagerung

Für die Aufnahme, Prüfung und Bearbeitung von Anzeigen über illegale Abfallablagerungen (auch Autowracks) ist die untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) zuständig. Hier werden die entsprechenden Anzeigen entgegengenommen und die notwendigen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und durchgeführt. Die UAWB veranlasst die Beseitigung von Abfallablagerungen im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. die Beräumung durch den Verursacher oder Eigentümer (ggf. durch Anordnung).

  • die Lage der illegalen Müllablagerung sollte möglichst genau beschrieben werden, z.B. mit Hilfe eines Lageplans
  • bei Ablagerungen innerhalb von Gemeinden auch mit Adressangaben
  • Angaben zu Abfallarten und Mengen sowie konkrete Hinweise auf den/die Verursacher, soweit bekannt
  • für ein entsprechendes Foto wären wir sehr dankbar
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz
  • u.a.
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