Ausbildungsförderung (BaföG)

Gemäß § 2 BAföG kann ein Anspruch auf BAföG während des Besuchs z. B. an

  • einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10 
  • einem einjährigen Bildungsgang BFS-G (Berufsfachschule Grundbildung) nach dem Ende der zweimonatigen Orientierungsphase (mind. 20 Wochenstunden)
  • BFSG+
  • einem zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang der Fachoberschule
  • einer Berufsfachschule
  • einer Fachschule
  • einer Schule des zweiten Bildungsweges

bestehen und ein Antrag gestellt werden. 

Ausgenommen ist, wer den Bildungsgang ab Klasse 11 zur gymnasialen Oberstufe oder zum Erwerb der Fachhochschulreife besucht und bei seinen Eltern wohnt. Hier besteht die Möglichkeit auf Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz.

Nach § 10 BAföG ist man bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres BAföG-berechtigt. Es gibt einige Ausnahmen. Fragen hierzu beantworten Ihnen gern Ihre Ansprechpartner/innen im Bereich Ausbildungsförderung.

Örtlich zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern. Wohnen die Eltern in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort des Antragsstellers zuständig. 

Die Förderung nach dem BAföG ist elternabhängig. Dies bedeutet, dass das Einkommen der leiblichen Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr bei der Berechnung des Anspruches berücksichtigt wird. Bei Fragen zur elternunabhängigen Förderung wenden Sie sich gern an die Ansprechpartner/innen im Amt für Ausbildungsförderung

Antragsunterlagen sind online unter www.bafoeg.de zu finden. 

Eine Förderung ist frühestens ab Antragsstellung möglich – nicht rückwirkend. 

Grundsätzlich muss BAföG nicht zurückgezahlt werden, sondern ist ein Vollzuschuss. Ausnahme ist, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von BAföG nicht vorgelegen haben (z. B. durch unentschuldigtes Fehlen)

Zuständige Mitarbeiter/innen: 

Landkreis Barnim/Jugendamt/Ausbildungsförderung – Am Markt 1 – 16225 Eberswalde

Frau Lux
SB BAföG/BbgAföG (A-K)

Tel.: 03334/214-1262
Fax: 03334/214-2262
E-Mail: bafoeg@kvbarnim.de


Frau Breitkreutz
SB BAföG/BbgAföG (L-Z)

Tel: 03334/214-1542
Fax:03334/214-2542
E-Mail: bafoeg@kvbarnim.de

 

Anträge online finden Sie unter

https://www.bafoeg-brandenburg.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/

Diese können online gestellt werden oder sind auf Anfrage im Amt für Ausbildungsförderung sowie an der Information des Landkreises Barnim erhältlich.

Für die Bearbeitung sind ab Vorliegen des vollständigen Antrages in jedem Fall mindestens 8 - 10 Wochen einzuplanen. Der Antrag sollte daher so früh wie möglich eingereicht werden, da im Regelfall noch weitere Unterlagen angefordert werden müssen.

Im Internet finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de weitere Informationen. Auch können Sie sich dort selbst die Höhe der voraussichtlichen Förderung unverbindlich berechnen.

Unter der Telefonnummer 0800-BAFOEG1 bzw. 0800-22 36 341 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk eine gebührenfreie Hotline zum BAföG an.

Link

Informationen zur Förderung nach dem AFBG - sog. Meister-Bafög

Kontakt

bafoeg@kvbarnim.de

Nadine Lux - Bundesausbildungsförderung BAföG

Jugendamt

03334 214 1262

Friedericke Siniarski - Schülerförderung BbgAföG

Jugendamt

03334 214 1245

Yvonne Wenzke - Aufstiegsförderung AFBG

Jugendamt

03334 214 1542

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