Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die untere Bodenschutzbehörde führt ein Kataster über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Altlasten und Altlast-Verdachtsflächen.

Laut § 4 des Umweltinformationsgesetzes hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde vorhanden sind. Auskunftseinholung zur Situation auf einem konkreten Grundstück wird besonders empfohlen bei Kaufinteresse und für Bauherren.

Für umfangreiche Auskünfte werden je nach Aufwand auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes Gebühren erhoben. Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei.

  • Formloser schriftlicher Antrag mit Begründung der Antragstellung
  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Angaben zum Grundstück mit Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Soweit vorhanden Lageplan mit Kennzeichnung des Grundstückes
  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
  • Umweltinformationsgesetz
  • Brandenburgisches Umweltinformationsgesetz (BbgUIG)
  • Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz

Lars Dieckmann

Sachgebiet untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde / öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

03334 214 1515

zurück