Baulasten

Bearbeitung von Baulasten im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für:

  • einen bereits gestellten Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde 
  • für einen Antrag auf Eintragung von Baulasten bei einer geplanten Grundstücksteilung

Im Baugenehmigungsverfahren ergibt sich häufig das Problem, dass ein Vorhaben nur dann in Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften gebracht werden kann, wenn sich der Grundstückseigentümer oder der Eigentümer des Nachbargrundstückes gewissen Verpflichtungen unterwirft. In der Regel können dies sein:

  • Ein notwendiger Weg (§ 4 Abs. 1 BbgBO) oder eine notwendige Zufahrt, insbesondere die Feuerwehrzufahrt (§ 5 BbgBO), führt über ein anderes Grundstück.
  • Die notwendigen Erschließungsleitungen (§ 4 Abs. 1 BbgBO) führen über ein anderes Grundstück.
  • Die Abstandsflächen erstrecken sich auf ein Nachbargrundstück (§ 6 Abs. 2 BbgBO).
  • Die nach § 49 BbgBO erforderlichen Kfz-Stellplätze werden auf einem anderen Grundstück nachgewiesen.

Damit diese Verpflichtungen auf Dauer und auch für die Rechtsnachfolger gelten, müssen sie an das Grundstück gebunden, d. h. dinglich gesichert, werden. Dazu ist eine Baulast zugunsten des Landkreises Barnim, vertreten durch die untere Bauaufsichtsbehörde, zu bestellen.

Zuständigkeiten

Alina Statovci

Telefon
03334 214-1338

Gemeinde Schorfheide
Gemeinde Wandlitz
Amt Biesenthal-Barnim
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Amt Joachimsthal

Mandy Dahlke

Telefon
03334 214-1374

Gemeinde Ahrensfelde
Gemeinde Panketal
Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Werneuchen

Kerstin Müller

Telefon
03334 214-1376

allgemeine Fragen

oder per E-Mail an: bauordnungsamt@kvbarnim.de

  • je Gegenstand einer Baulast 200 € bis 2.000 €
  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Baugebührenordnung (BauGebO)

Alina Statovci

Bauordnungs- und Planungsamt

03334 214 1338

Kerstin Müller

Bauordnungs- und Planungsamt

03334 214 1360

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