Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteile

Tote Tiere (außer Wildtiere) unterliegen einem strengen Tierkörperbeseitigungsrecht.

Im Land Brandenburg ist als einzige zugelassene Entsorgungsfirma die:

SecAnim GmbH
NL Bresinchen
Neuzeller Str. 29
03172 Guben

Tel.: 03561 6846-0
Fax: 03561 3947
Internet: http://www.saria.de/

Alle Tierhalter haben die Pflicht tote Tiere dort anzuzeigen und unverzüglich entsorgen zu lassen.

Heimtiere (z. B. Hund, Katze) können nach Rücksprache mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, unter bestimmten Voraussetzungen (eigenes Grundstück, mind. 50 cm tiefes Vergraben), eigenständig bestattet werden.

  • Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Tierärztin Ulrike Nisch

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1629

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