Brandenburger Schüler-Ausbildungsförderung (Schüler-Bafög)

Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz können alle beantragen, die

  • ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben,
  • den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder den 2-jährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft besuchen und
  • finanziell bedürftig sind.

Die Höhe der Förderung beträgt 125,00 Euro und ist abhängig vom Einkommen der leiblichen Eltern. Bei Sozialleistungsbezug mindestens eines Elternteils, in welchem der Antragsteller mit berücksichtigt wurde, kann die volle Förderung auch ohne weitere Prüfung des Einkommens der Eltern gewährt werden. 

Eine Förderung ist frühestens ab Antragsstellung möglich – nicht rückwirkend. 


Zuständige Mitarbeiterinnen: 

Landkreis Barnim/Jugendamt/Ausbildungsförderung – Am Markt 1 – 16225 Eberswalde

Frau Lux
SB BAföG/BbgAföG (A-K)

Tel.: 03334/214-1262
Fax: 03334/214-2262
E-Mail: bafoeg@kvbarnim.de


Frau Breitkreutz
SB BAföG/BbgAföG (L-Z)

Tel: 03334/214-1542
Fax:03334/214-2542
E-Mail: bafoeg@kvbarnim.de

Anträge online finden Sie unter:

www.bafoeg-brandenburg.de

Anträge können online gestellt werden oder sind auf Anfrage im Amt für Ausbildungsförderung sowie an der Information des Landkreises Barnim erhältlich.

Die Antragsunterlagen sollten spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein, da eine rückwirkende Bewilligung ausgeschlossen ist. Zur Fristwahrung kann ein formloser Antrag eingereicht werden. Die vollständigen Unterlagen müssen schnellstmöglich nachgereicht werden.

Für die Bearbeitung sind ab Vorliegen des vollständigen Antrages in jedem Fall mindestens 8 - 10 Wochen einzuplanen. Der Antrag sollte daher so früh wie möglich eingereicht werden, da im Regelfall noch weitere Unterlagen angefordert werden müssen.

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