Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl

Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei Verlust oder Diebstahl. Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins gewesen sein, müssten Sie sich vor dem Besuch in unserer Behörde mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen, bei der der letzte Führerschein ausgestellt war und einen Registerauszug anfordern. Erst nach Eingang des Registerauszuges in unserer Behörde, kann Ihr Antrag auf einen Ersatzführerschein durch uns bearbeitet werden.

  • biometrisches Passbild - Fotomustertafel
  • Personalausweis
  • Diebstahlanzeige von der Polizei, bei Diebstahl des Führerscheins

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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