Kindertagesbetreuung - Wunsch- und Wahlrecht

Soll das Kind außerhalb des Landes Brandenburg betreut werden, ist ein Antrag zum Wunsch- und Wahlrecht zu stellen. Soll die Betreuung innerhalb des Landes Brandenburg stattfinden, ist kein Antrag notwendig.

Hinweis:
Vor Abgabe beim Landkreis Barnim ist die Stellungnahme von der Wohnortgemeinde (2. Seite des Antrages) einzuholen.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Jugendamt finden Sie unter https://www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/kindertagesbetreuung .


 

Kindertagesbetreuung

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