Motorsportveranstaltung

Das Ordnungsamt im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf die Genehmigung von Motorsportveranstaltung mit Verbrennungsmotoren.

Anmeldung von Veranstaltungen zum Motorsport


Wer eine motorsportliche Veranstaltung wie beispielsweise ein Rennen mit Kraftfahrzeugen, Motorradrennen oder Wertungsprüfungen mit Renncharakter im Landkreis Barnim durchführen möchte, benötigt nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LimschG) eine Erlaubnis.
Findet eine derartige Veranstaltung ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund statt, entfällt die Erlaubnispflicht nach dem LImschG. Einzuholen ist dann eine Erlaubnis nach
§ 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hierfür ist im Ordnungsamt das Sachgebiet Straßenverkehr zuständig.
Bei Veranstaltungen, die nicht auf einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne von § 4 in Verbindung mit § 3 Abs.5 Nr.1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) stattfinden, ist ausreichender Lärmschutz sicher zu stellen. Vor dem nächstgelegenen Wohnhaus eines Wohngebiets darf der Spitzenpegel von 65 dB(A) nicht überschritten werden. Kann dies nicht gewährleistet werden, so kann die beantragte Erlaubnis nicht erteilt werden.
In allen anderen Fällen ist Folgendes zu beachten:

  • Veranstaltungen dürfen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass eine Belästigung der Bevölkerung mit Sicherheit auszuschließen ist.
  • Die Fahrzeuge unterliegen den allgemeinen Anforderungen von § 38 BImSchG. Sie müssen so beschaffen sein, dass ihre Emissionen die zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen einzuhaltenden Grenzwerte nicht überschreiten. Ihr Betrieb hat so zu erfolgen, dass vermeidbare Emissionen verhindert bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • 51,00 € bis  511,00 €  (siehe unter Rechtsgrundlagen)  
  • Antrag (siehe unter Formulare)
  • Lageplan mit Darstellung der Strecke
  • Streckenplan mit Streckenbeschreibung
  • Detaillierter Zeitplan der gesamten Veranstaltung unter Beachtung von Ruhezeiten
  • Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
  • Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)

Corinna Tempel

03334 214 1408

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