Straßensperrungen

Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Durchführung von Baumaßnahmen an Straßen, Haltverbote für Umzüge etc.

Zur Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Seitenstreifen u.ä.), dazu zählen auch Umzüge, müssen Unternehmer, die die Arbeiten durchführen, einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen stellen. Dieser ist vollständig ausgefüllt unter Vorlage eines geeigneten Verkehrszeichenplans bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Die untere Straßenverkehrsbehörde ordnet nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten die erforderlichen Verkehrszeichen an. Hinweis: Es wird nur die Aufstellung angeordnet, die Verkehrszeichen selbst müssen durch den Antragsteller beschafft und aufgestellt werden, bzw. ist ein Dritter zur Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen zu beauftragen.

Aktuelle Baumaßnahmen im Überblick

  • Antrag
  • Verkehrszeichen- und Lageplan

Danilo Ehlert

Ordnungsamt

03334 214 1434

Tobias Frost

03334 214 1414

zurück