Tuberkuloseberatung

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) ist die Tuberkulose eine meldepflichtige Infektionskrankheit.
Erhalten wir von meldepflichtigen Personen eine Meldung über das Auftreten einer Tuberkuloseerkrankung, werden durch uns dem Einzelfall entsprechend Maßnahmen eingeleitet, die eine Weiterverbreitung und weiteres Auftreten der Erkrankung verhindern sowie bereits erfolgte Infektionen frühzeitig erkennen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Sandra Geske

  • Infektionsschutzgesetz
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