Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren

Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

  • Tiergesundheitsgesetz
  • Viehverkehrsverordnung

Dr. Andrea Münnich

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1623

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