Veräußerungsanzeige

Es empfiehlt sich das Fahrzeug vor Übergabe an den Käufer abzumelden, da nur mit der Außerbetriebsetzung zeitgleich die Steuer- sowie Versicherungspflicht endet. Das Einreichen einer/s Veräußerungsanzeige/Kaufvertrages ersetzt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht.

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, können Sie dieses HIER online abmelden.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug trotz alledem im zugelassenen Zustand verkauft haben, sind Sie verpflichtet dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde (mittels Unterschrift), enthalten.

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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