Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr

Um Veranstaltungen durchzuführen, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, muss der Veranstalter einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde stellen. Zu solchen Veranstaltungen zählen z.B. Volksfeste, Umzüge, Marktveranstaltungen und ähnliche Veranstaltungen, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen. Für diese Veranstaltungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden und eine Verkehrssicherung angeordnet werden.

Viele nützliche Hinweise zu Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen finden Sie unter "Formulare".

Straßenveranstaltungen im Überblick

  • Antrag
  • Versicherungsbestätigung
  • Gewerberegister- / Vereinsregisterauszug
  • Lageplan der Veranstaltungsfläche bzw. Umzugsstrecke
  • Verkehrszeichenplan, wenn Straßen zu sperren sind (Die Verkehrssicherung muss durch den Träger der Straßenbaulast der betroffenen Straße(n) oder durch ein Verkehrssicherungsunternehmen erfolgen!)

Tobias Frost

03334 214 1414

Danilo Ehlert

Ordnungsamt

03334 214 1434

zurück