Aufhebung der Tierseuchen-allgemeinverfügung

zum Schutz der Bienenbestände in der Gemeinde Wandlitz, OT Klosterfelde vor der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut vom 31. August 2021

Die zur Verhinderung der Ausbreitung der anzeigepflichtigen Bienenseuche Amerikanische Faulbrut und die zum Schutz der Bienenbestände im Landkreis Barnim getroffenen Anordnungen werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Barnim, Der Landrat, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch kann auch durch E-Mail mit qualifiziert elektronischer Signatur eingelegt werden. Für diesen Fall verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: rechtsbehelf@kvbarnim.de.
Ferner kann der Widerspruch als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingelegt werden.            

in Vertretung


gez.
Holger Lampe
Erster Beigeordneter