Weitere Erfolge bei der Bekämpfung der ASP in Brandenburg

Fotos: Landkreis Barnim/Bachmann

Sperrzone II mehr als halbiert - Kerngebiete 10 und 11 aufgehoben

29. Februar 2024 - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Aufatmen für Schweinehalter: In einem weiteren fast 1.953 Quadratkilometer großen Gebiet im Land Brandenburg ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) erfolgreich getilgt. So kann in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) die sogenannte Sperrzone II (infiziertes Gebiet) vollständig aufgehoben und die angrenzende Sperrzone I (Pufferzone) verkleinert werden. Hier gab es seit über zwölf Monaten keinen einzigen positiven ASP-Fall mehr. Damit können in diesen Gebieten auch Beschränkungen für Schweinehalter und Jäger aufgehoben und ASP-Schutzzäune wieder abgebaut werden.

Seit November 2023 gibt es in Brandenburg nur noch wenige Fälle bei Wildschweinen im Kreis Spree-Neiße. Vor diesem Hintergrund hat das Verbraucherschutzministerium Anfang Januar bei der EU-Kommission die Aufhebung weiterer Teile der Sperrzonen beantragt. Die EU-Kommission hat den Antrag jetzt gebilligt. Der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, hat ebenfalls zugestimmt. Die geänderte Durchführungsverordnung (EU) 2024/760 trat am 27. Februar 2024 in Kraft (Link: Amtsblatt der Europäischen Union).

Damit ist in Brandenburg die Gesamtfläche der Sperrzone II von zuletzt 4.499 auf jetzt 2.545 Quadratkilometern verkleinert worden; die Gesamtfläche der Sperrzone I veränderte sich von 3.824 auf 3.969 Quadratkilometer. Mit der Änderung der EU-Verordnung existiert die Sperrzone II in Brandenburg aktuell nur noch in den Landkreisen Uckermark, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer: "Das ist ein weiterer großer Fortschritt bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Brandenburgs Maßnahmen gegen die Tierseuche sind sehr erfolgreich und werden bis zur Tilgung im gesamten Land fortgeführt."

Töpfer, die auch Leiterin des ASP-Landeskrisenstabs ist, und Landestierarzt Dr. Stephan Nickisch haben gemeinsam mit Daniel Kurth, Landrat des Landkreises Barnim, und Dr. Volker Mielke, Amtstierarzt des Landkreises Barnim heute (29. Februar) in Eberswalde über die Änderungen informiert.

Beschränkungen für Schweinerhalterinnen und Schweinehalter sowie für Jägerinnen und Jäger aufgehoben: In den Gebieten, die jetzt nicht mehr zur Sperrzone II gehören, gibt es keine Beschränkungen mehr für das innerstaatliche Verbringen von Schweinen, und die Möglichkeit der innerstaatlichen Vermarktung von Fleisch erlegter Wildschweine nach negativem Untersuchungsergebnis aus diesem Gebiet. In dem jetzt aufgehobenen Teil der Sperrzone II in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und der kreisfreien Stadt Frankfurt/Oder befinden sich 90 Schweinehaltungen mit insgesamt rund 28.100 Hausschweinen.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Töpfer sagte: "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Tilgung im gesamten Land. Ich danke den Mitarbeitenden der Veterinärämtern in den Landkreisen und der kreisfreien Stadt für die konsequente Umsetzung der Landesstrategie, den Kolleginnen und Kollegen im Landeslabor für die umfangreiche und stets zuverlässige Diagnostik, dem Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes für die fachliche Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Stadt, der obersten Jagdbehörde für die interdisziplinäre Zusammenarbeit, den Jägern, den Landwirten, der Bundeswehr, dem Technischen Hilfswerk, der Hubschrauberstaffel der Landespolizei und den unzähligen Freiwilligen, die aktiv und mit großem Engagement die Bekämpfungsmaßnahmen unterstützt haben. Die Verkleinerung der Sperrzonen war nur gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit dem Bund möglich. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat unsere Anliegen gegenüber der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vertreten. Für diese tatkräftige Unterstützung bedanken wir uns."

Landrat Daniel Kurth sagte: "Die Aufhebung der Sperrzone II ist ein großer Erfolg für die Tierseuchenbekämpfung hier im Landkreis Barnim und zeugt von einer großartigen Teamleistung. Dass die ASP im Landkreis Barnim so gut wie getilgt ist, über 90 Prozent der Schwarzwildpopulation im Landkreis Barnim vor Erkrankung und qualvoller Verendung geschützt wurden und die Tierhalter sowie die Land- und die Forstwirte wieder weitestgehend uneingeschränkt ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ist dem konsequenten und verlässlichen Handeln zahlreicher Beteiligter zu verdanken. Mein Dank gilt dem Land sowie insbesondere den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die uns bei der Bekämpfung der ASP so tatkräftig unterstützt haben. Neben einer Vielzahl an Freiwilligen haben hierzu maßgeblich der Landesbetrieb Forst sowie die Jägerinnen und Jäger aus der Region beigetragen."

Rückbau der ASP-Zäune

Innerhalb der aufgehobenen Sperrzone II kann mit dem Rückbau der ASP-Zäune begonnen werden. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte mit ihren Vor-Ort-Kenntnissen legen die Reihenfolge fest. Grundsätzlich wird mit dem Entfernen der Tore und mit dem Rückbau der sogenannten Segmentzäune begonnen.

Die Seuchensituation wird weiterhin intensiv beobachtet. Dazu finden in diesem Gebiet risikoorientierte Fallwildsuchen statt und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden weiterhin auf ASP untersucht.

Zur Verhinderung der Einwanderung von infizierten Wildschweinen wurden sowohl entlang der östlichen Landesgrenze als auch entlang der südlichen Landesgrenze von Brandenburg ein Schutzkorridor, bestehend aus zwei festen Zäunen, auf brandenburgischem Territorium errichtet. Die Barrierewirkung des Schutzkorridores muss auch weiterhin vollständig aufrechterhalten bleiben.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Töpfer betonte: "Trotz dieser positiven Entwicklung muss jederzeit mit neuen Fällen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild gerechnet werden. Vor allem beschädigte, entwendete oder nicht geschlossene Tore in den verbleibenden ASP-Schutzzäunen sind die Ursache dafür. Jeder neue ASP-Fund beim Schwarzwild in dem nun aufgehobenen Gebiet würde zur Wiedereinrichtung von Restriktionszonen und zum Neubeginn der Bekämpfungsmaßnahmen führen. Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die Tore nach dem Passieren der noch vorhandenen ASP-Schutzzäune wieder zu schließen. Unsere Erfolge dürfen nicht gefährdet werden."

In den jetzt aufgehobenen Teilen der Sperrzone II auf dem Gebiet der Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und der kreisfreien Stadt Frankfurt/Oder wurde zuletzt am 27. Januar 2023 ein ASP-Fall beim Schwarzwild festgestellt. Danach ist in diesem Gebiet seit mehr als zwölf Monaten kein ASP-Fall mehr aufgetreten. Die ehemaligen Kerngebiete 2, 4, 5 und 7 sind nahezu wildschweinfrei. Die erneute Einwanderung infizierter Wildschweine wird durch die Barriere des Schutzkorridors zu Polen sowie durch die Aufrechterhaltung der bestehenden Weißen Zonen in den angrenzenden Sperrzonen verhindert.
In den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sind ebenfalls Erleichterungen für Schweinehalter zu erwarten.

Das im Landkreis Spree-Neiße ausgewiesene Kerngebiet 10 und das mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsame Kerngebiet 11 wird per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben. Die betroffenen Landkreise können die für das jeweilige Kerngebiet geltenden Nutzungsbeschränkungen aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft galten. Einzelheiten sind den Allgemeinverfügungen der Landkreise zu entnehmen. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen ist grundsätzlich wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten und mit Zustimmung der Landkreise möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt.

Die engagierten Jägerinnen und Jäger haben bisher mit großem persönlichem Einsatz das Schwarzwild reduziert. Die Reduzierung des Schwarzwildbestandes in den Restriktionszonen ist zur Erreichung der Tilgung der Seuche unbedingt notwendig. Deshalb müssen jetzt alle Anstrengungen zur Entnahme des Schwarzwildes insbesondere aus den Weißen Zonen und den Schutzkorridoren unternommen werden. Nach der Tilgung der Seuche können die Zäune entfernt werden. Dann wird das Schwarzwild wieder in die Gebiete einwandern und wir können zur jagdlichen Normalität zurückkehren.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die gehaltene Schweine und Wildschweine befällt und schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann, was zu Störungen bei Verbringungen von Sendungen dieser Tiere und daraus gewonnenen Erzeugnissen innerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union sowie bei Ausfuhren in Drittländer führen kann. 

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild in Deutschland wurde bei einem Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spree-Neiße am 10. September 2020 amtlich festgestellt. Seitdem bildet vor allem das Land Brandenburg mit den getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich ein Bollwerk gegen die weitere Ausbreitung der ASP aus Polen nach Westeuropa.

Seit September 2020 wurde die ASP aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingetragen.
Daraus resultierten bisher elf Kerngebiete (KG); Jetzt konnten insgesamt zehn dieser Kerngebiete (1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10 und 11) bereits aufgehoben werden. Das einzig noch bestehende Kerngebiet (KG 6) im Land Brandenburg betrifft ausschließlich den Landkreis Spree-Neiße.

Zur Verhinderung der Einwanderung von infizierten Wildschweinen wurden sowohl entlang der östlichen Landesgrenze als auch entlang der südlichen Landesgrenze von Brandenburg ein Schutzkorridor, bestehend aus zwei festen Zäunen, auf brandenburgischem Territorium errichtet. Die Barrierewirkung des Schutzkorridores muss auch weiterhin vollständig aufrechterhalten bleiben. Die Zaunanlagen können vom Schwarzwild nicht überwunden werden und stellen nachweislich eine funktionierende Barriere zur Trennung von infizierten und seuchenfreien Gebieten dar. Es bedarf auf Jahre hinaus großer Anstrengungen, dem Seuchendruck aus Polen standzuhalten und somit die Schwarzwild-, aber auch die Haustierbestände zu schützen.

2.350 Kilometer Festzaun

Insgesamt wurden im Land Brandenburg bisher ca. 2.350 Kilometer Festzaun errichtet, davon ca. 1.800 Kilometer zur Eingrenzung der Kerngebiete und Weißen Zonen sowie entlang der Landesgrenze zu Sachsen. 
Im Landkreis Spree-Neiße besteht weiterhin eine besondere Situation mit zusätzlichem Infektionsdruck aus südlicher Richtung (Sachsen), so dass hier die Eingrenzung der Seuche Schwerpunkt ist. Der Fokus liegt hier vor allem darauf, eine Ausbreitung der Tierseuche in Richtung Westen und Norden zu verhindern sowie die Aufhebung des Kerngebietes 6 in Teilen zu erreichen.

In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 3.272 Wildschweinen und fünf Fällen bei gehaltenen Schweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen.

Für die Bekämpfungsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild hat das Land Brandenburg den Kreisen bereits Kosten in Höhe von insgesamt rund 133 Millionen Euro erstattet. 
Weitere Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/