Beistandschaften
Wir berechnen den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
Beratung und Unterstützung im Jugendamt erhalten
Alleinerziehende
- bei Klärung der Vaterschaft
- bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes
Antrag auf Unterhaltsberechnung für minderjährige Kinder (2023),
und
Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
zur Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche
Antrag auf Unterhaltsberechnung für junge Volljährige (2023)
Sollte eine gerichtliche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder oder eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft minderjähriger Kinder notwendig werden, besteht die Möglichkeit, das Jugendamt auf Antrag gem. § 1712 ff BGB zu bevollmächtigen, im Rahmen einer Beistandschaft für das Kind tätig zu werden.
Unterhaltspflicht während der Corona-Krise im Rahmen einer Beistandschaft im Jugendamt
Die Unterhaltspflicht besteht auch während der Corona-Krise fort. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil jedoch aufgrund von Kündigung oder Kurzarbeit in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, besteht die Möglichkeit einer Stundung, in geprüften Einzelfällen auch auf Verzicht. Dafür müssen jedoch verschiedene Kriterien erfüllt sein:
Es ist darauf zu achten, dass der Unterhaltspflichtige den Selbstbehalt von 1160 Euro nicht unterschreitet.
- Es wird geprüft, ob die Absicherung des Mindestunterhaltes gegeben ist.
- Nachweise (bspw. Änderungsvertrag und Einkommensbelege) werden abgefordert.
- Der Unterhaltspflichtige wird auf Möglichkeiten des Zuverdienstes in systemrelevanten Bereichen hingewiesen.
- Zudem wird die Kindesmutter über den Antrag des Unterhaltspflichtigen informiert und auf die Beantragung von Unterhaltsvorschuss beziehungsweise die Meldung beim JobCenter hingewiesen.
- Am Ende der wirtschaftlichen Einschränkungen erfolgt dann die Prüfung des Einzelfalls.
Wer Ihr Ansprechpartner ist, richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes:
A bis I | Frau Geyer | Tel: 03334 214 - 1212 Fax 03334 214 - 2212 | ||||
J bis Re | Herr Könnecke | Tel: 03334 214 - 1271 Fax 03334 214 - 2271 | ||||
Frau Mercader | Tel: 03334 214 - 1247 Fax 03334 214 - 2247 | |||||
Ri bis Z | Frau Heise | Tel: 03334 214 - 1216 Fax 03334 214 - 2216 | ||||
Frau Schuster | Tel: 03334 214 - 1274 |
Für minderjährige Kinder sieht § 1612a BGB einen aus dem sächlichen Existenzminimum des Kindes abgeleiteten Mindestunterhalt vor.
A bis I - Frau Geyer
03334 214 1212
J bis Re - Herr Könnecke
Jugendamt
03334 214 1271
J bis Re - Frau Mercader
03334 214 1247
Ri bis Z - Frau Heise
03334 214 1216
Ri bis Z - Frau Schuster
Jugendamt
03334 214 1274