Förderung von Touristinformationsstellen

Der Landkreis Barnim fördert die Professionalisierung der Arbeit von Touristinformationsstellen. Mit Unterstützung kreislicher Mittel sollen Betreiber von Touristinformationsstellen einerseits die vorgegebenen Qualitätsstandards der i-Marke des Deutschen Tourismusverbandes sichern bzw. erreichen, aber auch nachhaltig die Qualität gewährleisten. Dafür stehen im Haushalt des Landkreises Barnim jährlich 80.000 € zur Verfügung.“

Wie ist das Antragsverfahren?

  • bis zum 31. Januar des laufenden Jahres einzureichen

Antrag

Wer kann gefördert werden?

  • Ämter und Gemeinden
  • eingetragene Vereine

die für die Betreibung einer Touristinformationsstelle zuständig sind.

Wie ist das Antragsverfahren?

Ein formgebundener Antrag, der dazugehörige Finanzplan und ein Konzept zur Entwicklung und Umsetzung von nachhaltigen Tourismusangeboten sind beim Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung des Landkreises Barnim bis zum 31. Januar des laufenden Jahres einzureichen.

Es wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 10.000,- € gewährt.
Die Auswahl der zu fördernden Touristinformationsstellen erfolgt maßgeblich anhand der eingereichten Konzepte.

Richtlinie und Finanzplan

Richtlinie

Finanzplan

Nicole Schwarz

SG Strukturentwicklung

03334 214 1832

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