Genehmigung und Zulassung von Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren will, benötigt vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Zulassung.

Der Antrag ist unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie, im Falle des Betreibens einer Sammelstelle, des Ortes der Sammelstelle rechtzeitig einzureichen.

  • laut gültiger Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Sachkundenachweise (Transportunternehmen)
  • fachliche Qualifikation
  • Viehverkehrsverordnung
  • EG Nr. 1/2005
  • Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

     

Dr. Andrea Münnich

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1623

Tierärztin Ulrike Nisch

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1629

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