Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes

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Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich gestiegen – Was bei der Antragstellung zu beachten ist

14. Februar 2023

Am 1. Januar 2023 ist das „Wohngeld-Plus-Gesetz“ in Kraft getreten. Dadurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Hochrechnungen gehen von einer Verdreifachung des anspruchsberechtigten Personenkreises aus. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge im Landkreis Barnim sind die bei der Kreisverwaltung und der Stadt Eberswalde angesiedelten Wohngeldstellen.

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Zudem beinhaltet das neue Wohngeld-Plus-Gesetz eine dauerhafte Heizkostenkomponente und erstmals eine Klimakomponente. Mehr Informationen und aktuelle Anträge finden Sie unter www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/wohngeld-bernau.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steht Ihnen ein vorläufiger Wohngeldrechner 2023 zur Verfügung. So können Sie vorab prüfen, ob sich die Antragstellung lohnt.

Für allgemeine Fragen zur Antragstellung erreichen Sie die Wohngeldstelle des Landkreises Barnim unter der Telefonnummer: 03334 214 1302.

Den vollständig ausgefüllten Antrag inklusive aller weiteren Unterlagen richten Sie bitte an:

Landkreis Barnim
Grundsicherungsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde

Zum Hauptantrag werden folgende weitere Unterlagen benötigt:

Allgemein

  • Meldebescheinigung,
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohn-/ Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate, aktueller Rentenbescheid, ALG-I/II Bescheid, BaföG-Bescheid),
  • Nachweis Schwerbehinderung und/ oder Pflegegrad.

Mietzuschuss

  • vollständiger Mietvertrag in Kopie,
  • Mietzahlungsnachweise der letzten 3 Monate.

Lastenzuschuss

  • Eigentümernachweis (Grundbuchauszug),
  • Grundsteuerbescheid inkl. Zahlungsnachweis,
  • Nachweise zur Fremdmittelfinanzierung (aktueller Jahreskontoauszug und Zahlungsnachweise).

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eberswalde richten Ihren Antrag an die Wohngeldstelle der Stadt Eberswalde.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle bemühen sich um eine zügige Bearbeitung der Anträge. Antragstellende werden darum gebeten, vorerst auf persönliche, telefonische und E-Mail-Nachfragen zum Bearbeitungsstand zu verzichten. Der Auszahlungstermin für den am 28. Oktober 2022 beschlossenen Heizkostenzuschuss II erfolgt voraussichtlich im April 2023.

Robert Bachmann
Pressesprecher