Der Kreistag muss für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen an den Amtsgerichten Bernau und Eberswalde Vertrauensleute wählen (7 für Eberswalde und 7 für Bernau).
Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung der Ministerin der Justiz, des Ministers des Innern und für Kommunales, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 6. Dezember 2022 tritt in jedem fünften Jahr bei den Amtsgerichten ein Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen zusammen. Er besteht aus der Richterin oder dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern.
Die Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten werden durch das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung bestimmt.
Die Vertrauenspersonen werden von den Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Absatz 3 GVG).
In Anlehnung an die Kriterien der Schöffinnen und Schöffen können sich alle Personen bewerben, die zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnen. Es darf gegen sie kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat laufen, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim werden aufgerufen, sich um die Funktion als Vertrauensperson zu bewerben.
Die Wahl der Vertrauensleute erfolgt auf der Sitzung des Kreistages Barnim am 21. Juni 2023.
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, können Sie sich bis zum
5. Mai 2023 schriftlich beim Landkreis Barnim, Bereich des Landrates, Am Markt 1, 16225 Eberswalde bewerben.
Bitte nutzen Sie dafür den Personalfragebogen.
Die gewählten Vertrauenspersonen sind den Amtsgerichten bis zum 30. Juni 2023 mitzuteilen.
Der Ausschuss tritt dann in der Zeit vom 16. August bis 15. Oktober 2023 zusammen und wählt aus den Vorschlagslisten die erforderliche Zahl von Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen für die nächsten fünf Geschäftsjahre.
Hinweis:
Der Wahlausschuss tritt in der Regel nur EINMAL für eine ca. 1-stündige Sitzung zusammen und wählt die Schöffinnen und Schöffen für die kommenden 5 Jahre. Es ergeben sich somit keine dauerhaften Verpflichtungen.