Geflüchtete aus Ukraine

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Sozialministerium informiert Kommunen über Gesundheitsversorgung

11. März 2022 - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Mit einem Rundschreiben hat das Brandenburger Sozialministerium heute den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte weitere Hinweise zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie zur Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz gegeben. Geflüchtete aus der Ukraine können einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten. Damit haben sie Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; das beinhaltet auch eine Gesundheitsversorgung entsprechend der von der Gesetzlichen Krankenversicherung angebotenen Leistungen. Um Leistungen zu erhalten, müssen Geflüchtete sich vor Ort beim kommunalen Sozialamt melden.

Sozial- und Integrationsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Krankenversorgung von Geflüchteten wird schnell und unbürokratisch sichergestellt. Alle, die medizinisch oder psychologisch behandelt werden müssen, bekommen unkompliziert die Hilfe, die sie benötigen. Dazu gehört auch Trauma-Behandlung sowie der Zugang zu Test- und Impfangeboten.“

Betroffene Geflüchtete sind bereits dann leistungsberechtigt entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie ein Schutzbegehren äußern. Die Äußerung eines Schutzbegehrens kann sich bereits durch Bitte um Unterstützung (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung) manifestieren. Eine Registrierung durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) ist keine zwingende Voraussetzung für einen Leistungsanspruch. Allerdings sollen sich alle Geflüchtete, die keine Unterkunft haben, sich zuerst bei der ZABH bzw. bei der kommunalen Ausländerbehörde melden und registrieren lassen.

Wenn Geflüchtete einen ukrainischen Pass oder ein Ausweisdokument vorlegen, erhalten sie vom Sozialamt einen Behandlungsschein. Dieser Behandlungsschein zeigt Arztpraxen und Krankenhäusern, dass die Behandlungskosten übernommen werden. Gleichzeitig werden Geflüchtete beim Sozialamt für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte angemeldet. Wenn Geflüchtete aus der Ukraine aufgrund eines akuten Behandlungsbedarfs direkt in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus vorstellig werden, werden sie behandelt.