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Bauplanungrecht & Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einer Gemeinde zu steuern. Sie umfasst die Vorbereitung und Leitung der Nutzung von Grundstücken, damit alles geordnet und sinnvoll gestaltet wird.
Dabei gibt es zwei Arten von Bauleitplänen:
Flächennutzungspläne - vorbereitender Bauleitplan
Sie zeigen die Art der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet in Grundzügen, also beispielsweise, wo Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Grünflächen sein sollen.
Bebauungspläne - verbindliche Bauleitpläne
Sie enthalten konkrete Vorgaben für bestimmte Ausschnitte des Gemeindegebiets, also genau, wie dort gebaut werden darf und wie die Nutzung gestaltet sein soll.
Bei der Aufstellung dieser Pläne ist es wichtig, frühzeitig alle Behörden und Stellen, die öffentliche Belange vertreten, einzubinden. So wird sichergestellt, dass wichtige Interessen berücksichtigt werden, wie z.B.:
- die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
- die Sicherheit der Bevölkerung, nn- die Erhaltung und Weiterentwicklung bestehender Ortsteile,
- die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
- der Schutz von Denkmälern,
- wirtschaftliche Belange,
- Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.
Der Landkreis wird dabei von den Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung beteiligt und gibt Stellungnahmen ab, wenn öffentliche Belange betroffen sind. So wird sichergestellt, dass alle wichtigen Aspekte bei der Stadt- und Landschaftsplanung berücksichtigt werden.
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