Beantragung der Fahrausweise für das Schuljahr 2022/2023 kann beginnen

Foto: Torsten Stapel Foto: Torsten Stapel

Anträge können ab sofort gestellt werden

29. März 2022

Mindestentfernung ist ab dem Schuljahr 2022/2023 keine Anspruchsvoraussetzung mehr

Sicher und trocken zur Schule – Bereits seit einigen Jahren hat eine Vielzahl der Kinder und Jugendlichen im Barnim Anspruch auf eine für sie kostenfreie Schülerbeförderung. Ab dem kommenden Schuljahr entfällt die Mindestentfernung zwischen Wohn- und Schulort als eine der Anspruchsvoraussetzungen. Die für den Erhalt des Tickets erforderlichen Unterlagen können ab sofort beim Landkreis eingereicht werden.

Wer hat Anspruch auf einen kostenfreien Schülerfahrausweis?

Bislang konnten von der Möglichkeit einer für sie kostenfreien Beförderung zwischen Wohnung und Schule vornehmlich diejenigen Schülerinnen und Schüler Gebrauch machen, deren Schulweg einer je nach Schulstufe unterschiedlichen Mindestentfernung entsprach. Auf Beschluss des Kreistags vom 1. Dezember 2021 entfällt diese Anspruchsvoraussetzung ab dem Schuljahr 2022/2023.

Anspruchsberechtigt für den Erhalt eines kostenfreien Schülertickets sind künftig alle Schülerinnen und Schüler, deren Hauptwohnsitz sich im Landkreis Barnim befindet und die ihre jeweils zuständige bzw. nächsterreichbare (mit den günstigsten Fahrtkosten erreichbare) Schule im Landkreis Barnim besuchen.

Wer kann jetzt einen Antrag stellen?

Die Antragsformulare sind ab dem 7. März 2022 in den Schulen des Landkreises erhältlich oder im Internet abrufbar.

Anträge zum Download

Antragsformulare Schülerbeförderung

Einen Antrag stellen können dann:

  • Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang wechseln (von Klasse 6 in Klasse 7 bzw. von Klasse 10 in Klasse 11),
  • Schülerinnen und Schüler, die in die Klasse 1 eingeschult werden,
  • Geflüchtete, jährlich mit Nachweis des Aufenthaltsstatus,
  • Schülerinnen und Schüler, die einen Schul-bzw. Wohnortwechsel vornehmen,
  • Schülerinnen und Schüler, denen ein Ablehnungsbescheid vorliegt, da die Mindestentfernung als Anspruchsvoraussetzung nicht erreicht wurde,
  • Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Antrag gestellt haben, da die Mindestentfernungen nicht erreicht wurden.

Achtung: Bereits seit dem Schuljahr 2020/2021 enthalten die Bescheide des Landkreises mehrjährig gültige Bewilligungen jeweils für die gesamte Schulstufe Klassen 1-6, Klassen 7-10, Klassen 11-12 bzw. 11-13. Die entsprechenden Folgetickets werden durch die Barnimer Busgesellschaft (BBG) für das neue Schuljahr rechtzeitig aktiviert (hiervon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang zum Schuljahr 2022/2023 wechseln). Schülerinnen und Schüler, deren bereits bewilligtes Ticket noch Gültigkeit besitzt, brauchen keinen neuen Antrag für das kommende Schuljahr zu stellen. Die Gültigkeit des Tickets geht aus dem Bewilligungsbescheid hervor.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Antragstellung für das kommende Schuljahr unterliegt keiner festgesetzten Antragsfrist. Entsprechend des ausgeweiteten Personenkreises der Anspruchsberechtigten ist für das Schuljahr 2022/2023 mit einer deutlichen Zunahme der Anträge zu rechnen. Das für die Bearbeitung der Anträge zuständige Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung im Landkreis Barnim weist deshalb darauf hin, dass die Unterlagen bestenfalls so früh wie möglich und vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden sollten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können und die Schülerfahrausweise pünktlich zum Start des neuen Schuljahres vorliegen bzw. aktiviert sind.

Bei Fragen zur Antragstellung können sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern an die Mitarbeitenden des Bereichs Schülerbeförderung wenden.

Ansprechpartner:

  • für Antragstellende mit einem Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben A bis J: Telefonnummer 03334 214 1266
  • für Antragstellende mit einem Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben K bis R: Telefonnummer 03334 214 1259
  • für Antragstellende mit einem Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben S bis Z, sowie Geflüchtete: Telefonnummer 03334 214 1254
  • für den Bereich Schülerspezialbeförderung: Telefonnummer 03334 214 1265

Neben den angegebenen Telefonnummern können Antragstellende den Bereich Schülerbeförderung auch über die Mail-Adresse schuelerbefoerderung@kvbarnim.de erreichen.

Hinweis

Bei Verlust des Schülerfahrausweises wenden Sie sich bitte direkt an die Barnimer Busgesellschaft, Service-Center Eberswalde: 0 33 34 – 23 50 03, BBG direkt: 033 34 – 52 259 oder 0 33 34 – 52 127.

Robert Bachmann
Pressesprecher